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Auftragsabwicklung Das Erste in Bremen

  1. Auftragsannahme
    Die Radio Bremen Media GmbH (nachfolgend Radio Bremen Media genannt) hat die in der ARD-Werbung zusammengeschlossenen Werbegesellschaften (ARD SALES & SERVICES GmbH, nachfolgend AS&S genannt) beauftragt, im Rahmen der verfügbaren Sendezeit Aufträge für Werbung im Fernsehen, die in der hierfür vorgesehenen Sendezeit über die von Radio Bremen Media für das Erste Fernsehprogramm betriebenen Fernsehsender ausgestrahlt werden, entgegenzunehmen und namens und für Rechnung der Radio Bremen Media auszuführen. Radio Bremen Media behält sich vor, entsprechende Aufträge auch selbst entgegenzunehmen und auszuführen.

  2. Berechnung
    Die Einschaltungen werden nur mit den gebuchten Zeiteinheiten, mindestens aber mit 10 Sekunden, abgerechnet. Einschaltungen mit einer Sendedauer von mehr als 60 Sekunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Die Berechnung erfolgt durch AS&S, wenn der Auftrag durch AS&S bestätigt wurde, in allen anderen Fällen durch Radio Bremen Media.

  3. Preisangaben
    Soweit keine andere Währung ausdrücklich genannt ist, verstehen sich alle Preise in Euro, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer.

  4. Rabatte
    Brutto-Umsatzerlöse aus der regionalen TV Werbung bei der Radio Bremen Media und der ARD-Werbung TV National werden zur Rabattierung nicht zusammengefasst. Bei Aufträgen ein und desselben Werbungtreibenden für regionale TV-Werbeeinschaltungen bei Radio Bremen Media und für ARD-Werbung TV National wird der für die nationalen Buchungen maßgebliche Rabattsatz gewährt, wenn dieser für den Werbungtreibenden bei seiner regionalen Buchung günstiger ist. Eine Rabattzusammenfassung bei Aufträgen verschiedener Unternehmen erfolgt nur, wenn AS&S oder Radio Bremen Media
    a) eine aktuelle Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die steuerliche Organschaft vorliegt oder
    b) eine aktuelle Bescheinigung eines öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfers darüber vorliegt, dass zwischen den in Betracht kommenden Unternehmen eine Beziehung im Sinne des § 290 Abs. 1, Abs. 2 HGB besteht bzw. sie einen Gleichordnungskonzern bilden. Dabei sind die Rechtsform sowie der Sitz (In- oder Ausland) der beteiligten Unternehmen ohne Bedeutung.

  5. Agenturvergütungen
    Werden der AS&S oder der Radio Bremen Media Aufträge für Werbesendungen von Werbeagenturen oder Werbungsmittlern erteilt, erhalten diese, sofern sie ihre Auftraggeber werblich beraten und entsprechende Dienstleistungen der Auftragnehmerin nachweisen können, soweit branchenüblich, eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % der um etwa gewährte Rabatte gekürzten Brutto-Einschaltpreise (ausschließlich Umsatzsteuer).

  6. Zahlungsbedingungen
    a) Für die in laufender Geschäftsbeziehung stehenden Vertragspartner werden die Einschaltungen im Regelfall jeweils im Monat vor der Ausstrahlung mit Rechnungsdatum vom 5. des Ausstrahlungsmonats berechnet. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Die Rechnungen sind spätestens nach 25 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, fällig. Bei Berechnung mit Rechnungsdatum nach dem 5. des Ausstrahlungsmonats gelten die Zahlungsziele analog. In Ausnahmefällen behält sich Radio Bremen Media vor, auch bei Vertragspartnern, die in laufender Geschäftsbeziehung mit Radio Bremen Media stehen, die unter Punkt b) genannten Zahlungsbedingungen anzuwenden.
    b) Erstmalige Vertragspartner zahlen vor Beginn der 1. Ausstrahlung. Der Zahlungseingang muss bis spätestens 3 Werktage vor der 1. Ausstrahlung erfolgen. In der Regel werden die Buchungen im Monat vor der Ausstrahlung berechnet. Die Rechnungen sind bei Wahrung der in Abs. 1 genannten Vorauskasse spätestens nach 25 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Für die von AS&S erstellten Rechnungen gilt als Tag der Zahlung bei Übersendung von Verrechnungsschecks der Tag des Eingangs bei AS&S, bei Überweisungen der Tag, an dem der Betrag auf dem nachfolgend genannten Konto bei AS&S gutgeschrieben wird:
    • ARD SALES & SERVICES GmbH
      Dresdner Bank AG, Kto. 230 024 200
      (BLZ 500 800 00)
    Ist die Rechnung nicht termingerecht beglichen, so sind AS&S und Radio Bremen Media berechtigt, die Ausführung des Auftrages bis zum Zahlungseingang zu unterlassen oder vom restlichen Auftrag zurückzutreten, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers abgeleitet werden kann. Der Auftraggeber haftet der NDR Media für den entstandenen Schaden.


  7. Sendeunterlagen
    Die vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellenden Sendeunterlagen, insbesondere Einschaltpläne sowie Bild- und Tonträger, müssen der WDR mediagroup mindestens 10 Werktage vor der Sendung vorliegen (Anlieferadresse: WDR Media Group, Ludwigstr. 11, 50667 Köln). Die Videobänder (in den Formaten Betacam SP oder Digital Betacam) sind den ARD-Produktionsrichtlinien entsprechend herzustellen und zu konfektionieren sowie mit den Inhalt eindeutig beschreibenden MAZ-Karten anzuliefern. Später eingehende Sendeunterlagen kann die WDR mediagroup ohne Angabe von Gründen zurückweisen. Ziffer 13 der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Radio Bremen Media bleibt unberührt.

  8. Aufbewahrung und Rücksendung der Sendekopien
    Auf Wunsch des Auftraggebers werden ihm die angelieferten Sendekopien auf seine Gefahr und seine Kosten zurückgesendet. Dieser Wunsch muss innerhalb von 14 Tagen nach Eingang schriftlich geltend gemacht werden. Andernfalls werden die Sendekopien entsorgt.

  9. Gestaltungskosten für Sendeunterlagen
    Die Gestaltungskosten für Werbeeinschaltungen (Bild und Ton) gehen ausschließlich zulasten des Auftraggebers.

    Änderungen der Organschaft im Vertragsjahr werden bei der Rabattierung berücksichtigt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.