Auftragsabwicklung

  1. Auftragsannahme
    Aufträge müssen spätestens 5 Werktage vor dem ersten Ausstrahlungstermin eingegangen sein, um Platzierungs- und Konkurrenzausschlusswünsche optimal berücksichtigen zu können. Abweichungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

  2. Sendeunterlagen
    Die vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellenden Sendeunterlagen, insbesondere Einschaltplan, Text- und Tonträger, müssen der NDR MEDIA GmbH (Rothenbaumchaussee 159, 20149 Hamburg) spätestens 5 Werktage vor der geplanten Sendung vorliegen. Die Sendematerialien nimmt die NDR MEDIA GmbH wahlweise als Audio-/ Daten-CD oder per E-Mail (Adresse: spotzugang@ndrmedia.de) mit Anlage als WAV, AIF oder MP3 (Qualität mindestens 256 kB/s- 44 kHz) entgegen.

  3. Rabatte
    Bei Abnahme von Werbeeinschaltungen im Laufe des Vertragsjahres für eigene Produkte, Waren oder Leistungen einer natürlichen oder juristischen Person werden auf den Mindestbruttopreis (ausschließlich Umsatzsteuer) Mengenrabatte gewährt (siehe „Preise und Rabatte“). Rabatte für höhere Umsätze sind nach gesonderter Vereinbarung möglich. Konzernrabatt wird gewährt. Aufträge für Werbespots in sämtlichen Werbefunkprogrammen von Radio Bremen, soweit sie innerhalb des Kalenderjahres liegen, werden zusammen rabattiert, wenn der Rabattsatz des teureren Angebots der für den Kunden günstigere ist. Umsätze aus Aufträgen für die Werbefunkprogramme Bremen Eins, Bremen Vier und Bremen Total werden zur Rabattierung nicht mit Umsätzen aus Aufträgen für die nationalen Kombis der AS&S Radio zusammengefasst. Bei Aufträgen ein und desselben Werbungtreibenden für die nationalen oder regionalen Kombis der AS&S Radio, an denen Werbeprogramme von Radio Bremen beteiligt sind, wird bei zusätzlicher Belegung eines an der Kombi beteiligten Programms der Rabattsatz der nationalen Buchung gewährt, wenn dieser für den Werbungtreibenden günstiger ist. In der Nielsen I-Ballungsraumkombi erzielte Rabatte werden auf Bremen Vier-Umsätze angerechnet. Eine Rabattzusammenfassung bei Aufträgen verschiedener Unternehmen erfolgt nur, wenn der NDR MEDIA GmbH
    a) eine aktuelle Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die steuerliche Organschaft vorliegt oder
    b) eine aktuelle Bescheinigung eines öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfers darüber vorliegt, dass zwischen den in Betracht kommenden Unternehmen eine Beziehung im Sinne des § 290 Abs. 1, Abs. 2 HGB besteht bzw. sie einen Gleichordnungskonzern bilden. Dabei sind die Rechtsform sowie der Sitz (In- und Ausland) der beteiligten Unternehmen ohne Bedeutung. Änderungen in der Organschaft im Vertragsjahr werden bei der Rabattierung berücksichtigt.

  4. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
    a) Für die in laufender Geschäftsbeziehung stehenden Vertragspartner werden die Einschaltungen im Regelfall jeweils im Monat vor der Ausstrahlung mit Rechnungsdatum vom 5. des Ausstrahlungsmonats berechnet. Die Rechnungen sind spätestens nach 25 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. In Ausnahmefällen behält sich die NDR MEDIA GmbH vor, auch bei Vertragspartnern, die in laufender Geschäftsbeziehung mit der NDR MEDIA GmbH stehen, die unter Punkt b) genannten Zahlungsbedingungen anzuwenden.
    b) Erstmalige Vertragspartner zahlen vor Beginn der ersten Ausstrahlung. Der Zahlungseingang muss bis spätestens 3 Werktage vor der ersten Ausstrahlung erfolgen. In der Regel werden die Buchungen im Monat vor der Ausstrahlung berechnet. Die Rechnungen sind bei Wahrung der genannten Vorauskasse spätestens nach 25 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Als Tag der Zahlung gilt bei Übersendung von Verrechnungsschecks der Tag des Eingangs bei der NDR MEDIA GmbH; bei Überweisung auf ein Konto der NDR MEDIA GmbH der Tag, an dem der Betrag der NDR MEDIA GmbH gutgeschrieben wird. Ist die Rechnung nicht termingerecht beglichen, so ist die NDR MEDIA GmbH berechtigt, die Ausführung des Auftrages bis zum Zahlungseingang zu unterlassen oder vom restlichen Auftrag zurückzutreten, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers abgeleitet werden kann. Der Auftraggeber haftet der NDR MEDIA GmbH für den entstandenen Schaden. Ab dem vierten Rechnungsmonat entfällt der Neukunden-Sonderstatus und die Zahlungsfristen richten sich nach Punkt a) der Zahlungsbedingungen.

  5. Agenturvergütung
    Werbeagenturen und Werbungsmittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine Agenturvergütung von 15 % auf die Nettorechnungsbeträge (Bruttoeinschaltpreis ohne Umsatzsteuer, abzüglich etwa gewährter Rabatte).

  6. Rücktritt
    Siehe Ziffer 18 der beiliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  7. Allgemeine Geschäftsbedingungen
    Es gelten ausschließlich die beiliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der NDR MEDIA GmbH.

  8. Kontoverbindung
    NDR MEDIA GmbH
    Vereins- und Westbank AG, Hamburg
    BLZ: 200 300 00 • Konto: 3 06 563